Getränke
Abgabevorschriften für alkoholische
Getränke gemäss LGV Art. 42
Wein, Bier und Panaché dürfen nicht
an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden.
Spirituosen und Alcopops dürfen nicht
an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden.
Abgabevorschriften für alkoholische
Getränke gemäss LGV Art. 42
Wein, Bier und Panaché dürfen nicht
an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden.
Spirituosen und Alcopops dürfen nicht
an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden.
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